GEWERBE & ÖFFENTLICHE LIEGENSCHAFTEN
Grundsätzlich sollte bei jedem Treppenaufgang eine Hand am Handlauf sein. Nur so können Sturzunfälle auf Treppen deutlich gesenkt werden. Auch vor dem versicherungstechnischen Hintergrund ein nicht zu vernachlässigender Faktor.
Handläufe für Gewerbe & öffentliche Liegen- schaften
Erstaunlicherweise ist das Anbringen von Handläufen in öffentlich zugänglichen Gebäuden in der Schweiz nicht überall vorgeschrieben. Dies kann für Menschen mit Beeinträchtigungen unter Umständen ein unüber-windbares Hindernis darstellen.
Unser Handlaufsystem ist für den Aussen- und Innenbereich geeignet und lässt sich leicht nachrüsten. Ihrem Anspruch an harmonische Einbettung in die Umgebung werden wir mit der Auswahl zwischen vielen Materialien und Dekors gerecht. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam die richtige Lösung finden können.